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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum

Dienstag, 21.06.2016

Am 21. Juni trat die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) in Kraft.

Die Richtlinie sieht einen Fördersatz von grundsätzlich 90% vor. Die Höhe der Förderung ist für Anträge einzelner Kommunen auf 2 Mio. Euro begrenzt. Vorhaben unter 25 000 Euro sind nicht förderfähig.

Die Veröffentlichung im Ministerialblatt finden Sie hier.

 

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