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Erläuterungen

Auf Basis der aktuellen Versorgungsdaten des GlasfaserAtlas.NRW (Stand Dezember 2023) haben wir sog. Cluster - insbesondere zur Forcierung des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus - in den verbleibenden „Grauen und Weißen Flecken“ (Adressen mit einer perspektivischen Versorgung von weniger als 400 Mbit/s) identifiziert. Fördergebiete mit finalem Förderbescheid sind somit ausgeschlossen.

Grundlage für die Identifizierung dieser Cluster sind mit Stakeholdern (u. a. Verbänden und Netzbetreibern) abgestimmte Parameter.

  • Max. Entfernung (Luftlinie) zwischen den Adressen: 100 m
  • Mindestanzahl von Adressen pro Cluster: 200 Adressen
  • Mindestanzahl von Haushalten pro Cluster: 300 Haushalte

Zudem haben wir die Visualisierung aufgrund von Rückmeldungen aus der TK-Branche um zwei Szenarien erweitert. Es werden nun zusätzlich zu den Clustern mit mind. 200 Adressen auch folgende Cluster mit einer perspektivischen Versorgung weniger als 400 Mbit/s ausgewiesen:

  • Mindestanzahl von Adressen pro Cluster: 100 Adressen
  • Mindestanzahl von Adressen pro Cluster:   50 Adressen

Cluster < 400 Mbit/s

Hinweis

Nicht alle Adressen innerhalb der ausgewiesenen Flächen sind unterversorgt. Innerhalb der Flächen wurde ein Cluster gemäß den oben ausgewiesenen Parametern identifiziert. Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zum GlasfaserAtlas.NRW (Stand Dezember 2023).