TK-Unternehmen können Anträge nach § 127 TKG bequem über das Breitband-Portal bei den teilnehmenden Wegebaulastträgern stellen.
Das Portal bildet die Schnittstelle zwischen den beantragenden Telekommunikations-, Planungs- sowie Tiefbauunternehmen und den genehmigen den bzw. zustimmenden Wegebaulastträgern. Es enthält ein Geoinformationssystem mit interaktiver Karte als Benutzeroberfläche. Neben der Antragsstellung ist die Aktenführung ebenfalls im Portal integriert. Sowohl für die kommunalen Sachbearbeiter als auch für die Zuständigen auf Unternehmensseite bietet dies viele Vorteile und spart allen Beteiligten Zeit. Der Dienst erfüllt ebenfalls Anforderungen, die der Europäische Gigabit Infrastructure Act an die Genehmigungsverfahren in den Kommunen stellt.
Kommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz nutzen das Portal bereits, da es dort federführend entwickelt wurde. Jetzt steht es erstmals auch in Nordrhein-Westfalen zur Nachnutzung bereit und das Beste ist:
Das Land NRW wird die Betriebskosten für den Online-Dienst bis einschließlich 2026 für diejenigen Kommunen übernehmen, die bis zum 15. November 2024 ihre Nutzungsabsicht erklären.
Kommunen, die sich erst später entscheiden, können nicht von der landesseitigen Kostenübernahme profitieren.
Bei einer Informationsveranstaltung für kommunale Entscheidungsträger am 30.10.2024 von 10:00-12:00 Uhr wird der Betreiber ekom21 das Breitband-Portal vorstellen, d-NRW wird die Nachnutzungsformalia erläutern und es wird über weitere Fortbildungsmöglichkeiten aufgeklärt.
Den Link zur vollständigen Pressemitteilung finden Sie hier.