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EU-Rat will mehr Flexibilität für Mitgliedstaaten

EU-Rat will mehr Flexibilität für Mitgliedstaaten

Mittwoch, 06.12.2023

Der Rat der Europäischen Union hat im Gesetzgebungsverfahren zum Gigabit Infrastructure Act (GIA) seine Position für die anstehenden Trilog-Verhandlungen verabschiedet. In der Branche stößt sie auf ein geteiltes Echo. Der GIA soll die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten aus dem Jahr 2014 ersetzen und den Ausbau von Glasfasernetzen beschleunigen. Hierzu stehen die Verhandlungen zwischen dem EU-Rat, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission (Trilog) an, für die der Rat seine sogenannte allgemeine Ausrichtung verabschiedet hat.

Damit reagiert der EU-Rat auf zahlreiche Eingebungen aus den Reihen der EU-Mitgliedsstaaten. So billigt der Rat in seiner Position den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung des GIA in nationales Recht zu. Es soll zum Beispiel möglich sein, Investitionen in Leerrohrinfrastrukturen vor strategischen Überbauungsszenarien zu schützen.

"Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Deutschland keine flächendeckende Verfügbarkeit von Leerrohren", erklärte Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko). Wer in Deutschland eine passive Glasfaserinfrastruktur baut, hat die Möglichkeit, das Ersuchen Dritter abzulehnen, wenn diese Leerrohre des Netzbetreibers für die eigene Glasfaser nutzen wollen.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Netzbetreiber unter gewissen Bedingungen ein aktives Bitstrom-Zugangsprodukt auf Vorleistungsebene diskriminierungsfrei anbietet.

Schutz vor "aggressiven Überbaustrategien"
Die Mitverlegung durch Dritte abzulehnen, war in früheren GIA-Entwürfen nicht vorgesehen. Der Breko sieht darin einen Schutz vor "aggressiven Überbaustrategien". Solche Strategien "zielen einzig darauf ab, die Investitionen unserer Mitglieder als Trittbrettfahrer zu nutzen", erklärte Albers.

Dies gefährde die Investitionen und Geschäftsaussichten derer, die passive Netzinfrastrukturen errichteten.

EU-Rat streicht stillschweigende Genehmigung
Andere Vorschläge des EU-Rats sieht der Breko hingegen kritisch. So enthält die allgemeine Ausrichtung nicht mehr den Begriff der stillschweigenden Genehmigung. Dieser beschreibt, dass eine Genehmigung als erteilt gilt, wenn sie innerhalb einer konkreten Frist nicht entweder ausdrücklich erteilt oder verweigert wird.

Einige EU-Mitgliedsstaaten äußerten hierzu rechtliche Bedenken. Der Breko hingegen sieht in der stillschweigenden Genehmigung eine Maßnahme zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus.
Darüber hinaus sehen die Vorschläge des EU-Rats Ausnahmeregelungen für kleinere Kommunen und für kritische nationale Infrastrukturen vor. Des Weiteren wurden die Faktoren für die Berechnung fairer Zugangsbedingungen präzisiert. Der Rat hebt zudem hervor, dass hohe Breitbandleistungen nicht nur mit Glasfaser erreichbar seien.

Den Link zur vollständigen Pressemitteilung finden Sie hier.

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