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Neue Markterkundungen im Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und Olpe laufen an.

Neue Markterkundungen im Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und Olpe laufen an.

Mittwoch, 21.06.2023

Kurz nach dem Start des Markterkundungsverfahrens im Kreis Siegen-Wittgenstein, haben jetzt die weiteren südwestfälischen Kreise Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und der Kreis Olpe erfolgreich die Markterkundungen für ihre jeweiligen Kreisgebiete gestartet.

In bewährter Weise werden alle Kreise bei der Durchführung der Branchendialoge, Markerkundungen und den anschließenden Förderverfahren nach der neuen Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, von den Experten ihrer kreiseigenen Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen fachlich beraten und begleitet.

Die Markterkundungsverfahren (MEV) dienen der Feststellung, wo der private Markt in der Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingende EU-beihilfenrechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird daher ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfragen wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile der Kreisgebiete, für die eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.

Die am MEV teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen können gegenüber den Kreisen erklären und nachweisen, dass sie „innerhalb des Dreijahreszeitraums einen wesentlichen Teil des betreffenden Gebiets erschließen und einem wesentlichen Teil der Bevölkerung den Anschluss an das NGA-Netz ermöglichen“ (Fn. 9 Gigabit-Rahmenregelung). Die Erschließung beinhaltet, den als förderfähig ausgewiesenen Adressen in dem dargestellten Ausbaugebiet innerhalb dieser Frist effektiv einen Anschluss zu ermöglichen, über welchen zuverlässige Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download gewährleistet werden können. Erstmals besteht die Möglichkeit, dass Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbaumeldungen unter dem Vorbehalt abgeben, dass binnen eines bestimmten Zeitraums eine vorab festgelegte Vorvermarktungsquote erreicht wird (siehe Nr. 5.5 Abs. 2 sowie Nr. 6.10 der Gigabit-Richtlinie 2.0).

Den Link zur vollständigen Pressemitteilung finden Sie hier. Die Markterkundungsverfahren können unter folgenden Links eingesehen werden:

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