Slide background

Europäische Union: Grundsatzeinigung zu Roaming und Netzneutralität

Europäische Union: Grundsatzeinigung zu Roaming und Netzneutralität

Freitag, 17.07.2015

Kompromiss ist das Ergebnis der abschließenden Verhandlungen zwischen den drei EU-Organen

Bevor die getroffenen Regelungen jedoch in Kraft treten können, müssen diese aber noch durch das Europäische Parlament und den Rat bestätigt werden. Beide Themenfelder (Roaming&Netzneutralität) sind Bestandteile des Verordnungsvorschlages der europäischen Kommission zur Schaffung eines vernetzten Kontinents.

Im Bereich Roaming wurde eine zweistufige Absenkungsregelung der Entgelte getroffen. Dies bedeutet für innerhalb der EU reisende Mobilfunknutzer, dass diese ab dem 30. April 2016 zusätzlich zu dem Preis in ihrem Heimatland nur geringe Aufschläge pro Einheit in Höhe von bis zu 5 Cent plus Mehrwertsteuer zahlen müssen. 

In Bezug auf die Netzneutralität wurde der Grundsatz einer Gleichbehandlung aller Datenverkehre in einem offenen Internet bekräftigt. Dabei sollen jegliche Dienste gleich behandelt und nicht ungerechterweise blockiert oder gedrosselt werden. Darüber hinaus können aber auch Spezialdienste angeboten werden, wie beispielsweise E-Call-Ortung, Telemedizin oder Premium-Internetfernsehangebote. Diese Dienste dürfen aber nicht den Datenzugang zu herkömmlichen Dienste einschränken, sondern nur ergänzen

Suche

Erstellungsdatum

-

Icon Kalender

Veranstaltungen

Sie interessieren sich für Veranstaltungen von Gigabit.NRW oder externen Partnern?

Weiterlesen