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WiFi4EU – Wichtige Nachricht zu Fristen bei Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung

WiFi4EU – Wichtige Nachricht zu Fristen bei Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung

Donnerstag, 27.12.2018

Alle Kommunen, die im WiFi4EU-Auswahlverfahren als Gewinner ermittelt wurden, sind inzwischen direkt von der Kommission angeschrieben worden. Angesichts zahlreicher Fragen, die im Zusammenhang mit dem WiFi4EU-Programm von Kommunen an die Europäische Kommission gestellt wurden, hat die Kommission nachfolgende Informationen zu den Modalitäten bzgl. der WiFi4EU-Fianzierungsvereinbarung bekannt geben:

In der E-Mail-Benachrichtigung an die Gewinnergemeinden teilte die Kommission mit, dass die begünstigten Kommunen angehalten werden, die Finanzhilfevereinbarung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt zu unterzeichnen. Zugleich wird mitgeteilt, dass im Falle eines Verzuges der Unterzeichnung und Rücksendung durch die begünstigte Kommune, sich die Kommission eine Annullierung der Zuwendung vorbehalte.

Die Kommission stellt klar, dass der genannte Zeitraum von 7 Tagen lediglich indikativen Charakters ist, um die Finanzhilfevereinbarungen so schnell wie möglich abzuwickeln und den begünstigten Kommunen rasch die nächsten Schritten hinsichtlich der eigentlichen Implementierung im Rahmen des WiFi4EU-Programms zu ermöglichen. Auch Mitteilungen von der Kommission an die Kommunen, welche eine Mahnung von 7 Tagen oder 14 Tagen zum Gegenstand haben, sind ebenfalls lediglich als Erinnerung an die Kommunen zur Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung zu verstehen.

Darüber hinaus möchte die Kommission darauf hinweisen, dass im Falle von technischen Problemen im Zuge der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung Kommunen angehalten sind, sich mit dem Helpdesk des WiFi4EU-Programms in Verbindung zu setzen. Insbesondere in Fällen von Bürgermeisterwechseln (bspw. nach Kommunalwahlen) treten derzeit in diesem Schritt Fehlermeldungen im WiFi4EU-Portal auf. Kommunen sollen in diesem Falle ausdrücklich um eine Aktualisierung der Daten im WiFi4EU-Portal bitten. Die Anfrage sollte im Helpdesk-Formular eindeutig als „CHANGE REQUEST“ angegeben werden. Die betroffene Gemeinde erhält dann detaillierte Anweisungen, einschließlich eines Formulars zur „Änderung der Anforderung“, um die Aktualisierung der Daten einzuleiten.

Die Kommission weist ferner darauf hin, dass das Datenänderungsverfahren während der Weihnachtsferien länger als gewöhnlich dauern kann, da die Kommissionsdienststellen zwischen dem 22.12.18 und dem 01.01.2019 geschlossen sind. Zwischenzeitlich eingehende Nachrichten und Änderungsanträge werden im Januar 2019 abgearbeitet.

Der Helpdesk des WiFi4EU-Programms ist unter https://europa.eu/european-union/contact/write-to-us_de oder telefonisch unter 00 800 67891011 zu erreichen.

Die Pressemitteilung finden sie hier.

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