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Kommission genehmigt Beihilfen für schnelles Internet in ländlichen Gebieten Deutschlands

Kommission genehmigt Beihilfen für schnelles Internet in ländlichen Gebieten Deutschlands

Montag, 14.08.2017

Die EU-Kommission hat heute (14.08.2017) Lösungen für Hochgeschwindigkeitsinternet in Deutschland gebilligt. Konkret wurden drei virtuelle Zugangsprodukte in Deutschland genehmigt, die die Nutzung der sogenannten Vectoring-Technologie in staatlich geförderten Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen ermöglichen.

Dadurch kann die Netzanbindung in ländlichen Gebieten gefördert werden und gleichzeitig der Wettbewerb im Binnenmarkt erhalten bleiben.

Im Juni 2015 genehmigte die Kommission eine deutsche Beihilferegelung in Höhe von 3 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen im Bereich der Hochgeschwindigkeitsbreitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen es an privaten Investitionen fehlt. In ihrem Beschluss genehmigte die Kommission die Anwendung der sogenannten Vectoring-Technologie unter der Voraussetzung, dass Deutschland virtuelle Zugangsprodukte anbietet, um den physischen Zugang, der durch den Einsatz des Vectorings verloren geht, zu ersetzen.

Mit der Vectoring-Technologie kann im bestehenden Kupferleitungsnetz eine höhere Breitbandgeschwindigkeit erreicht werden, die weit über die normalerweise mit VDSL (digitalen Teilnehmeranschlussleitungen mit sehr hoher Bitrate) erreichten Höchstwerte hinausgeht. Die Kosten dafür sind vergleichsweise niedrig.

Als Nebeneffekt ist es den Wettbewerbern jedoch nicht mehr möglich, physischen Zugang zu einzelnen Kupferleitungen bzw. zum Endkunden zu erhalten, dem sie daher keine eigenen Produkte für den Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz mehr anbieten können.

Die Einführung eines geeigneten Produkts für den lokalen ungebündelten virtuellen Zugang (VULA) kann die negativen Auswirkungen des Vectorings ausgleichen: Ein solches Produkt verpflichtet den Netzbetreiber nämlich dazu, den Datenverkehr des Wettbewerbers zu Bedingungen zu transportieren, die denjenigen ähneln müssen, die die Wettbewerber bei physischem Zugang zu den Kupferleitungen gehabt hätten.

Dadurch haben die Wettbewerber weiterhin die Möglichkeit, ihren Kunden eigene, vielfältige Angebote für Hochgeschwindigkeitsinternet vorzulegen, selbst wenn der Netzbetreiber auf die Vectoring-Technologie zurückgreift.

Im September 2016 meldete Deutschland bei der Kommission drei VULA-Produkte an, die von der Deutschen Telekom, DNS:Net und NetCologne als Teil ihrer jeweiligen Pläne zum Ausbau der Breitbandnetze im Rahmen der nationalen Förderregelung für den Aufbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA) vorgeschlagen wurden.

Die Kommission hat die drei vorgeschlagenen VULA-Produkte sorgfältig untersucht, um zu überprüfen, ob sie die nachteiligen Auswirkungen des Vectorings in angemessener Weise kompensieren und einen offenen Zugang zum Netz gemäß den Breitbandleitlinien aus dem Jahr 2013 gewährleisten.

Nach mehreren Änderungen der angemeldeten Produkte stellte die Kommission fest, dass die von den drei Unternehmen vorgeschlagenen VULA-Produkte die Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung eines angemessenen virtuellen Zugangs zum Netz erfüllen. Die VULA-Produkte decken insbesondere den Abschnitt des Kupferleitungsnetzes ab, der zum Endkunden führt. Dies steht im Einklang mit dem Beschluss der Kommission vom Juni 2015, da die Vectoring-Technologie in den jeweiligen ländlichen Gebieten den physischen Zugang zum Kupferleitungsnetz an diesem Abschnitt des Netzes beseitigt.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die drei vorgeschlagenen VULA-Produkte die Anforderungen des im Juni 2015 verabschiedeten Genehmigungsbeschlusses erfüllen. Dadurch kann die Vectoring-Technologie in Deutschland nun in staatlich geförderten Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen zum Einsatz kommen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.46805 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Die originale Pressemitteilung finden Sie hier.

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