Wenn jemand bei der städtische Tochtergesellschaft eingestellt ist (mit Vertrag) und für einen anderen Bereich als Breitband tätig ist, darf die Förderung gem. Richtlinie erfolgen, wenn er nun zum Bereich Breitband wechseln, und sodann als Breitbandkoordinator tätig werden möchte.
Wenn jemand bei der städtische Tochtergesellschaft eingestellt ist (mit Vertrag) und für einen anderen Bereich als Breitband tätig ist, darf die Förderung gem. Richtlinie erfolgen, wenn er nun zum Bereich Breitband wechseln, und sodann als Breitbandkoordinator tätig werden möchte.
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FAQ - Wenn jemand bei der städtische Tochtergesellschaft eingestellt ist (mit Vertrag) und für einen anderen Bereich als Breitband tätig ist, darf die Förderung gem. Richtlinie erfolgen, wenn er nun zum Bereich Breitband wechseln, und sodann als Breitbandkoordinator tätig werden möchte.
Eine unmittelbare Förderung ist nicht möglich, weil die Leistung durch die Kommunen bzw. den Kreis zu vergeben und ein entsprechender Vertrag abzuschließen ist.