Wegen der besonderen Bedeutung, die die Landesregierung gerade dem Anschluss von Unternehmen an NGA-Netze beimisst, können Breitbandförderanträge für Gewerbegebiete ab sofort direkt bei der zuständigen Bezirksregierung auf Grundlage des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen - Infrastrukturrichtlinie - (RWP NRW Infrastruktur) vom 10.03.2016 gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Förderkonditionen (Ziel und Gegenstand, Art und Höhe der Förderung, Antragsverfahren und weiterführende Links) können Sie unserer Website entnehmen.