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Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesprogramms in Kraft getreten

Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesprogramms in Kraft getreten

Montag, 25.04.2022

Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ ist am 19. April 2022 in Kraft getreten.

Um den flächendeckenden Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen weiter voran zu treiben, stellt die Landesregierung ergänzend zum Förderprogramm des Bundes nach der Richtlinie des BMDV vom 26.04.2021 „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zusätzliche Fördermittel bereit. 

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.

Die Richtlinie finden Sie hier.

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