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Bundeskabinett beschließt Entwurf für DigiNetz-Gesetz

Dienstag, 02.02.2016

Beschleunigung des Glasfaser-Ausbaus

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.bmvi.de)

Das Bundeskabinett hat den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf für ein DigiNetz-Gesetz beschlossen. Damit werden die öffentlichen Versorgungsnetzbetreiber (z. B. Stadtwerke) verpflichtet, ihre gesamte bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen.

Kernelemente des DigiNetz-Gesetzes sind:

  • Bei Neubau oder Sanierung von Straßen müssen Glasfaserkabel künftig mitverlegt werden.  
  • Wird ein Neubaugebiet erschlossen, müssen Glasfaserkabel direkt mitverlegt werden. 
  • Das Gesetz regelt auch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur: z. B. Energie- und Abwassernetze an Straßen, Schienen und Wasserstraßen, die noch Kapazitäten frei haben, können künftig für die Verlegung von Glasfaserkabeln und weiteren Übertragungstechnologien mitgenutzt werden. Im Gegenzug zahlen die TK-Unternehmen ein faires und angemessenes Entgelt an die Infrastrukturbetreiber.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

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