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EU-Wettbewerbshüter geben Übernahme von Innogy durch E.ON unter Auflagen frei

Dienstag, 17.09.2019

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) die Übernahme der Geschäftsbereiche Vertrieb und Kundenlösungen sowie bestimmter Vermögenswerte von Innogy aus dem Stromerzeugungsbereich durch E.ON nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die vollständige Umsetzung eines von E.ON vorgelegten Pakets von Verpflichtungszusagen geknüpft.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Privat- und Geschäftskunden in Europa müssen Strom und Gas zu wettbewerbsfähigen Preisen beziehen können. Wir können heute die Übernahme von Innogy durch E.ON genehmigen, weil die Verpflichtungszusagen von E.ON sicherstellen, dass der Zusammenschluss in den Ländern, in denen diese Unternehmen tätig sind, nicht zu einer geringeren Auswahl und höheren Preisen führen wird.“

E.ON und RWE, die Konzernmutter von Innogy, sind deutsche Energieunternehmen, die auf allen Stufen der Energieversorgungskette tätig sind (Erzeugung, Großhandel, Verteilung und Einzelhandel von Strom und Gas). Beide sind in mehreren Mitgliedstaaten tätig. Am stärksten überschneiden sich ihre Tätigkeiten in Deutschland, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. Die beiden Unternehmen führen einen komplexen Tausch von Vermögenswerten (Asset-Swap) durch. Danach wird E.ON seinen geschäftlichen Schwerpunkt auf die Verteilung und den Einzelhandel mit Strom und Gas legen, während RWE in erster Linie auf den vorgelagerten Märkten für Stromerzeugung und -großhandel tätig sein wird.

Der heutige Beschluss wurde nach einer eingehenden Prüfung des geplanten Zusammenschlusses erlassen, durch den E.ON die Innogy-Geschäftsbereiche Vertrieb und Kundenlösungen sowie bestimmte Vermögenswerte von Innogy im Stromerzeugungsbereich übernehmen wird.

Am 26. Februar 2019 hat die Kommission bereits einen anderen Teil des Asset-Swaps – die Übernahme von E.ON-Vermögenswerten der Stromerzeugung durch RWE – nach der EU Fusionskontrollverordnung genehmigt (Sache M.8871).
 
Prüfung der Kommission

Im Zuge ihrer eingehenden Prüfung hat die Kommission umfangreiche Informationen eingeholt und Rückmeldungen von Wettbewerbern und Kunden der beteiligten Unternehmen sowie von anderen Interessenträgern erhalten.

Nach dieser Untersuchung hatte die Kommission Bedenken, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf den folgenden Märkten erheblich beeinträchtigen würde:

  • Deutscher Markt für Heizstromlieferungen: Durch den Zusammenschluss würde starker Wettbewerbsdruck entfallen, da die beteiligten Unternehmen die beiden größten Heizstromanbieter sind und dem Markteintritt bzw. der Expansion kleinerer Einzelhändler in der Regel große Hindernisse entgegenstehen.
  • Deutscher Markt für die Lieferung von Autobahn-Ladestationen für Elektrofahrzeuge: Die beiden Unternehmen zählen zu den wenigen, die Ladestationen für Elektrofahrzeuge an deutschen Autobahnen betreiben (oder dies beabsichtigen), und oftmals stehen ihre Ladestationen in direktem Wettbewerb zueinander, da sie nicht weit voneinander entfernt liegen.
  • Tschechischer Markt für den Einzelhandel mit Gas (für alle Kunden) und Strom (für private Haushalte und kleine Unternehmen): Auf diesem Markt sind die beteiligten Unternehmen starke Anbieter und direkte Wettbewerber. Durch den Zusammenschluss würde der wirksame Wettbewerbsdruck entfallen, den die beiden Unternehmen derzeit auf einander ausüben.
  • Ungarischer Markt für den Einzelhandel mit Strom für Unternehmen im nicht regulierten Marktsegment: Die beteiligten Unternehmen zählen zu den drei größten Einzelhändlern in Ungarn und üben einen erheblichen Wettbewerbsdruck auf einander aus, der durch den Zusammenschluss verloren ginge.
     

Die folgenden Bedenken, die die Kommission anfangs in Bezug auf den Stromeinzelhandel hatte, bestätigten sich in der eingehenden Prüfung nicht:

  • In Deutschland ist der Markt stark fragmentiert. Es gibt viele ernstzunehmende Einzelhändler, und regelmäßig treten neue Unternehmen in den Markt ein. Die Kommission fand keine Anhaltspunkte dafür, dass durch den Zusammenschluss erheblicher Wettbewerbsdruck entfallen würde.
  • In der Slowakei konzentrieren sich die beteiligten Unternehmen von jeher auf verschiedene Regionen und üben deshalb nur geringen Wettbewerbsdruck auf einander aus. Die Kommission fand keine Anhaltspunkte dafür, dass die beteiligten Unternehmen stärker miteinander konkurrieren würden, wenn der Zusammenschluss nicht durchgeführt würde.

Vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat E.ON die folgenden Verpflichtungen angeboten:

  • die Veräußerung der Verträge mit den meisten Heizstromkunden von E.ON in Deutschland und, nach Wahl des Käufers, aller Vermögenswerte, die für dessen Tätigkeit auf diesem Markt erforderlich sein könnten;
  • die Einstellung des Betriebs von 34 Ladestationen für Elektrofahrzeuge an deutschen Autobahnen; diese Ladestationen werden in Zukunft von einem neuen Drittanbieter betrieben;
  • die Veräußerung des E.ON-Geschäfts im Bereich Einzelhandel mit Strom für Kunden im nicht regulierten Marktsegment in Ungarn, einschließlich aller Vermögenswerte und des gesamten Personals;
  • die Veräußerung des gesamten E.ON-Geschäfts im Bereich Strom- und Gaseinzelhandel in Tschechien, einschließlich aller Vermögenswerte und des gesamten Personals.

Die Kommission stellte fest, dass die veräußerten Vermögenswerte und die nicht weiter betriebenen Ladestationen rentabel sind, sodass geeignete Käufer künftig auf den relevanten Märkten wirksamen Wettbewerbsdruck auf das neuaufgestellte Unternehmen ausüben könnten.

Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss angesichts der vorgelegten Zusagen keinen Anlass mehr zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Der Genehmigungsbeschluss ergeht unter der Auflage, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.
 
Unternehmen und Produkte

E.ON ist ein deutsches Energieunternehmen, das derzeit entlang der gesamten Energiekette tätig ist. Nach Abschluss des Asset-Swaps mit RWE wird sich E.ON auf die Verteilung von Strom und Gas und den Strom- und Gaseinzelhandel konzentrieren. E.ON ist in mehreren europäischen Ländern tätig.
Auch das deutsche Energieunternehmen Innogy, das von RWE kontrolliert wird, ist unter anderem durch Energieverteilung und -einzelhandel sowie andere Tätigkeiten im Bereich Energie entlang der gesamten Energiekette tätig. Innogy ist in mehreren europäischen Ländern tätig.
 
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

 

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission. Den Originaltext lesen Sie hier.

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