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Neue Informationen zu WiFi4EU

Freitag, 22.12.2017

In einem heute veröffentlichten Artikel auf der Seite des Breitbandbüro des Bundes werden weitere Rahmenbedingungen zu WiFi4EU präzisiert.

Die Verteilung der Gutscheine erfolgt zwar weiterhin nach dem Windhundverfahren, allerdings erhält nun jedes Mitgliedsland eine mindestanzahl an Gutscheinen. So sollen mindestens 15 Gutscheine an Antragsteller jedes EU-Mitgliedslandes verteilt werden. Weiterhin ist nun bekannt, dass die Plattform zur Registrierung im Januar 2018 gestartet werden soll. Der erste Förderaufruf beginnt dann im Februar.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

 

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