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Wichtige Informationen zum Bundesförderprogramm

Mittwoch, 27.07.2016

Der Bund hat weitere Informationen zu den Infrastrukturanträgen für das Bundesförderprogramm veröffentlicht:

Klarstellung zur Förderfähigkeit von HVt-Nahbereichen

Grundsätzlich sind im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband Anschlüsse im HVt-Nahbereich nicht förderfähig und von der Projekterschließung ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht für Anträge aus dem ersten Aufruf (Ende der Abgabefrist 31.01.2016) und dem zweiten Aufruf (Ende der Abgabefrist 28.04.2016) zur Förderung von Infrastrukturprojekten.

Sollte sich das Ausbaugebiet oder ein Teil dessen im Nahbereich eines Hauptverteilers befinden, ist dieses (Teil-) Gebiet nicht von der Projekterschließung ausgenommen, und dort entstehende Ausbaukosten sind weiterhin förderfähig.

Die diesbezügliche Aussage aus dem Schreiben vom 03. Juni 2016 an die Zuwendungsempfänger aus dem ersten Aufruf für Infrastrukturprojekte wird damit revidiert.

Sollten die Ausbauplanungen und Finanzierungspläne der Antragsteller aus dem zweiten Aufruf für Infrastrukturprojekte bereits entsprechend der Nachforderungen vom 29. Juni 2016 angepasst worden sein, wird eine mögliche Zuwendungszusage an die Erstkalkulation gebunden. 

Konkretisierung des Ausbaus bei Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen

Die Einhaltung des Materialkonzeptes ist obligatorisch. Änderungen können im begründeten Einzelfall zugelassen werden. Insbesondere im Falle der Mitnutzung bestehender Anlagen kann auf die Einhaltung des Materialkonzeptes verzichtet werden. Wird also ein bestehendes Leerrohr genutzt, welches die Dimensionierung des Materialkonzeptes nicht zulässt, ist das Materialkonzept, soweit möglich und spätestens am nächsten Übergabepunkt zum Neubau, wieder einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass bei Abweichungen ein Antrag auf Änderung zunächst von der atene KOM GmbH bewilligt werden muss.

Weitergabe der Zuwendungsbestimmungen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Weitergabe der Zuwendungsbestimmungen, sowie die schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme und Einhaltung durch den Betreiber obligatorisch ist. Dies sollte in der Ausschreibung entsprechend vorgesehen werden. Ein Muster für die Erklärung des Telekommunikationsnetzbetreibers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen ist diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt. 

Veröffentlichung der Ausschreibung und des Ausschreibungsergebnisses

Die Ausschreibungen sind für die Gesamtlaufzeit auf www.breitbandausschreibungen.de zu veröffentlichen. Nach deren Ende sind die Ergebnisse der Ausschreibungen ebenfalls auf www.breitbandausschreibungen.de einzustellen.

Angebotsvielfalt

Sollten im Ausschreibungsverfahren weniger als drei Angebote eingehen, so ist der Bewilligungsbehörde gem. § 5 Abs. 8 der NGA-RR eine Stellungnahme eines externen Rechnungsprüfers vorzulegen. Es muss sich hierbei nicht um einen eingetragenen Wirtschaftsprüfer handeln. Der Rechnungsprüfer hat Marktwissen (Fachkunde) und Unabhängigkeit nachzuweisen.

 

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